Der Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer wird durch das Anfechtungsobjekt bestimmt. Das Anfechtungsobjekt, die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 28. August 2024, befasst sich lediglich mit der Sistierung des Strafverfahrens BM 23 47251. Soweit der Beschwerdeführer eine Abänderung der angefochtenen Verfügung insofern verlangt, als dass die Verfahren BM 23 47251 und BM 23 44189 zu vereinigen sind (Rechtsbegehren Ziff. II), geht er über den Streitgegenstand hinaus. Eine diesbezügliche direkte Verfügung durch die Beschwerdekammer im