punkt der Beschlagnahme nicht abschliessend beurteilen konnte, ob allenfalls weitere Erlöse aus der mutmasslich illegalen Geschäftstätigkeit auf das Konto fliessen würden. Der Umstand, dass der Parkplatz am 20. August 2024 beschlagnahmt wurde, schliesst nicht aus, dass nach wie vor offene bzw. ausstehende Forderun-