grundsätzlich sämtliche Vermögenswerte beschlagnahmt bleiben, solange nicht geklärt ist, welcher Anteil der betroffenen Vermögenswerte deliktischer Herkunft ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 7B_374/2023 vom 25. Juni 2024 E. 3.3), scheint es auch erforderlich, sämtliche Bankunterlagen als Beweismittel zu edieren. Von einer «fishing expedition» kann mit Blick auf den Tatverdacht und den Umstand, dass Erlös aus dem mutmasslich illegalen Geschäftsmodell auch dem Beschwerdeführer zugeflossen ist, nicht die Rede sein.