Sämtliche anderen Konti sind ebenfalls entsperrt. Die Massnahme erweist sich mit Blick darauf sowie die erhobenen Vorwürfe auch als zumutbar und ist insgesamt verhältnismässig. 9.3 Gleiches gilt für die Beweismittelbeschlagnahme gemäss Ziffer 2 der Verfügung vom 28. August 2024. Die Bankunterlagen stellen relevante Beweismittel dar, weshalb deren Edition geeignet ist. Der Beschwerdeführer ist im vorliegenden Verfahren Beschuldigter und muss sich nicht selbst belasten.