12 Kontosperre zu entlassen seien, um eine unbeschadete Gewährung des Geschäftsbetriebs aufrecht zu erhalten. Eine solche Information erhielt der Beschwerdeführer sogar bereits mit Telefon der Staatsanwaltschaft vom 30. August 2024 (vgl. Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 10. September 2024 [Beilage 7 zur Beschwerde vom 30. September 2024] sowie Akten-/Telefonnotiz vom 30. August 2024). Insofern hat die Staatsanwaltschaft zumutbare Vorkehrungen getroffen und die Konti freigegeben, sobald sie sich eine Übersicht verschaffen konnte.