Abgesehen davon hat die Staatsanwaltschaft, nachdem aufgrund einer ersten Grob-Sichtung und gestützt auf die weiteren Erkenntnisse aus der laufenden Strafuntersuchung davon ausgegangen werden konnte, dass lediglich auf ein Konto Erlöse aus mutmasslich deliktischen Handlungen überwiesen worden waren, mit Verfügung vom 18. September 2024 die gegenüber der C.________ Bank angeordnete Sperre der auf den Beschwerdeführer lautenden Kundenbeziehungen per sofort teilweise aufgehoben und lediglich im vorerwähnten Betrag aufrecht erhalten.