GmbH die Annahme bestätige, die Erträge der GmbH würden fast ausschliesslich aus Forderungen für nicht bezahlte Parkgebühren generiert. Weiter könne aus dem geschilderten Sachverhalt abgeleitet werden, die Parkierenden würden infolge einer Vorenthaltung von Tatsachen bewusst irregeführt. Das Regionalgericht Emmental- Oberaargau kam in seinem Urteil vom 24. Januar 2024 (PEN 23 188) im Zusammenhang mit einer Strafanzeige von E.________ gegen eine Drittperson wegen Widerhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot zudem zum Schluss, dass sich dieses als von vorneherein unzulässig erweise, da es nicht dem Schutz des Besitzes diene.