Mit Blick auf die Kosten der Bewirtschaftung des Parkplatzes ist derzeit davon auszugehen, dass das System darauf ausgelegt ist, dass viele Fahrzeuglenker falsch parkierten und E.________ die Möglichkeit erhält, eine Umtriebsentschädigung einzufordern (vgl. Z. 619 ff.). Es ist denn auch nicht bestritten, dass die F.________ GmbH sich über diese Umsatzentschädigungen finanziert (Z. 652 ff.). Insofern scheint sie darauf angewiesen zu sein, dass die Leute die Parkgebühren