Insofern scheint dem Beschwerdeführer auch klar gewesen zu sein, um welchen Deliktserlös es sich handelt. Darauf wurde er im Übrigen auch anlässlich seines Telefonats mit der Staatsanwaltschaft vom 30. August 2024 hingewiesen, noch bevor ihm die Kontosperre eröffnet wurde (vgl. Akten-Telefonnotiz im Ordner II BJS 24 589; Faszikel Parteien/Anwälte).