5 der beschuldigten Person und ihrer allfälligen Verteidigung; Betroffene/r der Beschlagnahme, sofern nicht mit der beschuldigten Person identisch, Tatbestände, derentwegen die Strafuntersuchung geführt wird; Objekte der Beschlagnahme; Rechtsgrund der Beschlagnahme sowie kurze Darlegung, aus welchen tatsächlichen Gründen die Beschlagnahme angeordnet wird (vgl. BOMMER/GOLDSCHMID, in Basler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 62 zu Art. 263 StPO). 3.2 Die Verfügung vom 28. August 2024 erfüllt diese Vorgaben.