434 Abs. 1 StPO). Würde die Beschwerdekammer erstmalig über den geltend gemachten Anspruch entscheiden, ginge dem Beschwerdeführer 1 eine Rechtsmittelinstanz verlustig. Auf den Antrag ist daher ebenfalls nicht einzutreten. Im Rahmen der materiellen Prüfung geht es folglich einzig um die Frage, ob die auf dem Konto .________ verfügte Sperre über einen Betrag von CHF 219'738.70 rechtens ist.