4 2.4 Der Beschwerdeführer ist durch die Verfügung vom 18. September 2024 (Aufrechterhaltung der Kontosperre im Umfang von CHF 219'738.70) in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen, weshalb auf die form- und fristgerechte Beschwerde unter Vorbehalt der nachfolgenden Ausführungen einzutreten ist.