Gestützt auf diese Beschwerde eröffnete der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren (BK 24 404). Es wurde davon Kenntnis gegeben, dass die Staatsanwaltschaft die amtlichen Akten BJS 24 589 bereits in den Beschwerdeverfahren BK 24 360+364, BK 24 366-368 und BK 24 373 bei der Beschwerdekammer eingereicht hatte, womit dem entsprechenden Editionsantrag des Beschwerdeführers entsprochen wurde.