Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer wies mit Verfügung vom 10. September 2024 das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ebenso ab wie den Antrag auf Edition der amtlichen Akten BK 24 360+364 und der amtlichen Akten BJS 24 589. Die Staatsanwaltschaft liess der Beschwerdekammer mehrmals weitere Akten zukommen, u.a. ihre Verfügung vom 18. September 2024, wonach die mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 28. August 2024 gegenüber der Bank angeordnete Sperre der auf den Beschwerdeführer lautenden Kundenbeziehungen per sofort teilweise aufgehoben und lediglich im Betrag in der Höhe von CHF 219'738.70 auf dem Konto .__