Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 9. September 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte, Ziffer 1 der Verfügung sei aufzuheben und die Bank anzuweisen, die Sperre sämtlicher Konti bei der Bank aufzuheben und freizugeben; Ziffern 2 bis 5 der Verfügung seien aufzuheben und allenfalls bereits erhaltene Unterlagen aus den Akten zu entfernen und bis zum Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten;