untersagt, den Beschuldigten zu orientieren (Ziffer 5). Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 9. September 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte, Ziffer 1 der Verfügung sei aufzuheben und die Bank anzuweisen, die Sperre sämtlicher Konti bei der Bank aufzuheben und freizugeben;