13 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 27. August 2024 wird betreffend die Einstellung wegen schwerer Körperverletzung (Vorfall vom 10. September 2022) aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, die Untersuchung im Sinne der Erwägungen fortzuführen oder Anklage zu erheben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, trägt der Kanton Bern.