12 Rechtsmittelverfahren (statt vieler: Beschluss des Obergerichts des Kantons BK 23 15 vom 30. Juni 2023 E. 7.2.1). 9.2 Im Gegensatz zur beschuldigten Person (Art. 429 Abs. 2 StPO) hat die Privatklägerschaft ihre Entschädigungsforderung ausdrücklich zu beantragen, zu beziffern und zu belegen, ansonsten auf den Antrag nicht eingetreten wird (Art. 433 Abs. 2 StPO).