Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 12. April 2021 ein Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Tätlichkeiten, einfacher Körperverletzung und Drohung zum Nachteil der Beschwerdeführerin. Die Verletzungen der Beschwerdeführerin sind aktenkundig (vgl. Berichtsrapport der Polizei vom 30. März 2021 sowie Notfallbericht des Regionalspitals Emmental AG vom 15. Februar 2021 mit Befund einer Prellmarke im Gesicht sowie eines Hämatoms Oberlid beidseits, von einer Schwellung Ober- und Unterlid Auge rechts, von diversen Hämatomen an Oberarm, Oberschenkel und Gesicht; vgl. Vorakten EO 21 3399, unpaginiert auch zum Folgenden).