87, Z. 517 ff.). Mit Blick auf den glaubhaft geschilderten Auslöser des Streites, wonach der Beschuldigte habe wissen wollen, ob der Zeuge etwas mit der Beschwerdeführerin habe und Letzterer geantwortet habe, sie habe bei ihm geschlafen (pag. 118, Z. 96 ff., Z. 110 ff.; pag. 132.3, Z. 74 ff.; pag. 132.4, Z. 123 ff.; pag. 132.4, Z. 103 f., Z. 123 f.), scheint es aber wahrscheinlich, dass der Beschuldigte eifersüchtig und wütend wurde, zumal er der Beschwerdeführerin ohnehin unterstellte, sie betrüge ihn (vgl. nachfolgende Ausführungen).