Eindrücklich in diesem Zusammenhang ist auch die Aussage des Zeugen, wonach die Beschwerdeführerin ziemlich weit geflogen wäre, hätte die Wand sie nicht gebremst (pag. 132.7, Z. 203 ff.). Der Zeuge machte sich offensichtlich auch Sorgen um die Beschwerdeführerin. Seinen Aussagen lässt sich weiter entnehmen, dass der Beschuldigte einen Wutanfall hatte und er (der Zeuge) den Beschuldigten noch nie so erlebt habe. Die Reaktion des Beschuldigten (Nase beissen, Schläge) sei aussergewöhnlich gewesen (pag. 121, Z. 281 ff.; vgl. auch pag. 132.5, Z. 129, Z. 136 f.).