Der Zeuge muss das Geschehen aber gerade aus der anderen Richtung wahrgenommen haben. Zwar gibt es auch aus dieser Richtung Fotos. Dabei ist aber unklar, wo die Polizisten beim Fotografieren gestanden haben und ob es tatsächlich auch der Optik des Zeugen entspricht. Abgesehen davon scheint es ohnehin schwierig, die Position einzig aufgrund dieser Fotos zu bestimmen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Zeuge beim Beobachten selbst in Bewegung war, indem er die Wohnung rückwärts verliess (pag. 117, Z. 86 ff.; pag. 119, Z. 154, Z. 184; pag. 132.3, Z. 70; pag. 132.5, Z. 141 ff.; pag. 132.9, Z. 285 ff.).