Seine Schilderung der Geschehnisse, welche insgesamt ein stimmiges Gesamtbild ergibt und mit dem von der Polizei im Journaleintrag geschilderten Rahmengeschehen übereinstimmt, enthält keine Hinweise, dass er aufgrund seines Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage gewesen ist, die Situation korrekt zu erfassen bzw. wahrzunehmen und wiederzugeben. Aus dem Journaleintrag ergibt sich einzig, dass er aufgebracht war, was auch im Kontext mit den Geschehnissen und nicht in erster Linie aufgrund seines Alkoholkonsums verstanden werden kann. So geht aus dem Journaleintrag hervor, dass der Zeuge offenbar der Ansicht war, die Frau