Am 10. Juli 2024 wurde der Zeuge staatsanwaltlich einvernommen. Er bestätigte seine Aussagen vom 9. November 2023 (pag. 132.3, Z. 62 ff.). Ihm wurde Abbildung 7 der Tatortfotos (pag. 26.18) vorgehalten und er wurde darum gebeten, auf diesem Bild des Flurs einzuzeichnen, wo er gestanden habe, als er gesehen habe, dass der Beschuldigte die Beschwerdeführerin an der Kleidung gepackt und aus der Wohnung geworfen habe (pag. 132.7, Z. 225 ff., sowie pag. 132.15). Gestützt auf die Ergebnisse dieser Einvernahme stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten ein.