Im Nachgang habe sich niemand mehr bei der Polizei gemeldet, um eine Anzeige zu machen. Bilder seien keine erstellt worden (vgl. Anzeigerapport vom 8. Februar 2024, pag. 5; Akten EO 23 12971[wird im Folgenden nichts anderes erwähnt, sind jeweils diese Akten gemeint]).