Er hatte am linken Auge wohl eine geplatzte Ader, dieses war blutunterlaufen. Es stellt sich heraus, dass sie beide Wohnungsmieter der Liegenschaft sind. Beide gaben übereinstimmend an, dass «gar nichts passiert ist». Darauf angesprochen, woher die Verletzungen stammen, äusserte Herr A.________, dass «das Arschloch in seiner Wohnung war und er diesen rausgeworfen hat». Herr C.________ [Anmerkung der Kammer: gemeint ist wohl Frau C.________] gab weiter an, dass nichts passiert sei. Alle drei Parteien äusserten, dass sie keine Hilfe benötigen. Herr F.__