1.2 Evtl. sei die Untersuchung wegen schwerer Körperverletzung gegen den Beschuldigten fortzuführen und die folgenden Untersuchungshandlungen seien durchzuführen: 1.2.1 Es sei ein Augenschein in der ehemaligen Wohnung des Beschuldigten, E.________ (Adresse) durchzuführen. 1.2.2 Dieser sei mit einer Tatrekonstruktion unter der Beteiligung des Beschuldigten und F.________ zu verbinden.