Diese, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, reichte am 9. September 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Sie beantragte, die Einstellungsverfügung sei teilweise aufzuheben und das Verfahren wie folgt fortzuführen (Ziffer 1): «1.1 Es sei gegen den Beschuldigten Anklage wegen schwerer Körperverletzung, ev. fahrlässiger schwerer Körperverletzung, begangen am 10. September 2022, zu erheben.