1. Mit Verfügung vom 27. August 2024 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren wegen Drohung, Beschimpfung, Tätlichkeiten, einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand sowie schwerer Körperverletzung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ein. Diese, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, reichte am 9. September 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein.