5 aussichtslos erscheint. Dem Opfer wird die unentgeltliche Rechtspflege für die Durchsetzung seiner Strafklage ganz oder teilweise gewährt, wenn es nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und die Strafklage nicht aussichtslos erscheint. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ist zu begründen. Die Gesuchstellerin hat darzutun, weshalb die Zivil- resp.