Mit diesen Anschuldigungen hat sich die Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung zureichend auseinandergesetzt. Wenn die Beschwerdeführerin mit der Beschwerde einen Mietvertrag hinsichtlich ihrer Wohnung an der G.________ (Strasse) in E.________(Ort) sowie einen diesbezüglichen Dauerauftrag einreicht, werden ihre Anschuldigungen damit nicht untermauert. Aus diesen Unterlagen geht einzig hervor, dass die Beschwerdeführerin seit Juni 2022 in E.________(Ort) wohnhaft ist. Die Anschrift des Beschuldigten 2 ist nach wie vor an der D.________(Strasse) in H.________ (Ort).