Soweit die Beschwerdeführerin jeweils ein bestimmtes Geräusch hören will, wenn «er» sie abhöre, wollte sie hierzu anlässlich des Telefonats mit der Staatsanwaltschaft vom 12. Juni 2024 keine weitergehenden Angaben machen. Es erscheint wenig wahrscheinlich, dass von extern via Funk ein abgeschaltetes Mobiltelefon eingeschaltet werden kann resp. liegen hierfür keine plausiblen anderweitigen Hinweise vor. Schliesslich gab die Beschwerdeführerin denn auch selbst an, dass sie ihr Fahrzeug abgeschlossen habe und der F.____