Auch der von der Beschwerdeführerin anlässlich des Telefongesprächs vom 21. Juni 2024 gegenüber der Staatsanwaltschaft erwähnte Beweis für ein Abhören des Telefons (die kleinen Balken im Display – vermutlich die Akkuanzeige – würden plötzlich von vier auf nur noch zwei Balken wechseln) deutet nicht auf ein Abhören hin, sondern vielmehr auf eine Reduktion der Akkuleistung aufgrund eines gewöhnlichen Verbrauchs. Soweit die Beschwerdeführerin jeweils ein bestimmtes Geräusch hören will, wenn «er» sie abhöre, wollte sie hierzu anlässlich des Telefonats mit der Staatsanwaltschaft vom 12. Juni 2024 keine weitergehenden Angaben machen.