2 Die Entwendung und das Herumfahren mit ihrem Auto habe sie bemerkt, weil mehr Kilometer gefahren und ausserdem der Sitz und der Rückspiegel verstellt worden seien. Der Beschuldigte 2 gab an der polizeilichen Befragung am 22. Juli 2024 an, dass er seit ungefähr zehn Jahren an der D.________(Strasse) wohne. Die Beschwerdeführerin habe dort etwa ein bis zwei Jahre unter ihm gewohnt. In dieser Zeit habe sie mehrfach an seiner Wohnungstüre geklingelt und explizit ihn verlangt. Einmal sei er zu Hause gewesen.