Sie wiederholte ihre Anschuldigungen und gab im Wesentlichen zu Protokoll, dass sie im Sommer 2021 ein Jahr an der D.________ (Strasse) in der Wohnung unterhalb des Beschuldigten 2 gewohnt habe. Dieser sei in kriminelle Aktivitäten involviert gewesen, was sie der Vermietung gemeldet habe. Daraufhin habe die Belästigung mit dem Funken begonnen. Sie sei nach E.________ (Ort) gezogen und der Beschuldigte 2 sei ihr gefolgt. Er sei nun der Untermieter ihres Nachbarn. Daher werde sie auch jetzt wieder mit Funk gestört.