Weiter hätten sie ihr Auto aufgebrochen und seien damit herumgefahren. Der Beschuldigte 2 habe gesagt, «dass er nicht aufgebe, bis die alte Drecksau da unten sich das Leben nehme» und ihr insoweit gedroht. Aufgrund der Anzeigen wurde am 7. Juli 2024 ein polizeiliches Ermittlungsverfahren in Auftrag gegeben. Im Zuge dessen wurde die Beschwerdeführerin am 12. Juli 2024 polizeilich einvernommen. Sie wiederholte ihre Anschuldigungen und gab im Wesentlichen zu Protokoll, dass sie im Sommer 2021 ein Jahr an der D.________ (Strasse) in der Wohnung unterhalb des Beschuldigten 2 gewohnt habe.