Wenn er in der Beschwerde zudem ausführt, dass er eine Krankheit habe, wegen welcher er nicht verurteilt werden sollte, und deswegen nicht vor Gericht erschienen ist, verdient ein solches Vorgehen offensichtlich keinen Rechtsschutz. Man kann nicht einfach einer Gerichtsverhandlung fernbleiben, weil man findet, dass man nicht verurteilt werden sollte. Die Gerichtsverhandlung dient gerade dazu, die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu klären. Die Vorinstanz hat somit zutreffend festgestellt, dass die Einsprache gegen den Strafbefehl als zurückgezogen gilt.