1. Gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ist ein Strafverfahren wegen Drohung hängig. Mit Strafbefehl O 23 5799 vom 6. Juli 2023 wurde er wegen Drohung schuldig erklärt und mit einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagen à CHF 30.00 und einer Verbindungsbusse von CHF 100.00 bestraft. Nach Einspracheerhebung hielt die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl fest und überwies die Akten an das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens. Mit Verfügung vom 21. November 2023 setzte dieses die Vergleichsverhandlung, evtl. Hauptverhandlung, auf den 16. Januar 2024 an.