10 che Vermögenswerte beschlagnahmt bleiben müssen, solange nicht geklärt ist, welcher Anteil der betroffenen Vermögenswerte deliktischer Herkunft ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 7B_374/2023 vom 25. Juni 2024 E. 3.3), ist nicht davon auszugehen, dass die Beschlagnahme offensichtlich unverhältnismässig war. Abgesehen davon ist der Beschwerdeführer in der Hauptsache nicht mit seinen Anträgen durchgedrungen. Die Freigabe von insgesamt CHF 4'968.65 zwecks Vornahme von zwei einmaligen Überweisungen rechtfertigt keine Kostenausscheidung.