___ (S.________) in der Höhe von monatlich CHF 5'063.10 per sofort aufgehoben, weshalb nicht ersichtlich ist, inwiefern der Beschwerdeführer aufgrund der vorliegend zu beurteilenden Kontosperren nicht in der Lage sein sollte, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ebenso hat die Staatsanwaltschaft den Beschwerdeführer bereits am 22. August 2024 darauf hingewie-