Wie bereits ausgeführt, ist diesbezüglich von Deliktserlös auszugehen. Per 21. August 2024 befand sich auf diesem Konto noch ein Saldo von CHF 900.71. Mit Blick auf die gemachten Ausführungen kann ohne weiteres von einem Deliktkonnex ausgegangen werden. 6.3 Konto D.________ und E.________ bei der C.________, lautend auf N.________ bzw. den Beschwerdeführer Im Zusammenhang mit den C.________-Konti führt der Beschwerdeführer selbst aus, es handle sich um solche, auf denen «kleine» Umtriebsentschädigungen in der Höhe von CHF 52.00, aber auch grössere Beträge (ca. CHF 300.00) eingegangen sind.