7 die Auftraggeber tatsächlich aus der Festivaltätigkeit des Beschwerdeführers zu stammen scheinen. Es verbleiben damit aber immer noch zahlreiche Vergütungen in der Höhe von mehreren CHF 10'000.00, deren Herkunft nicht bekannt ist und die jedenfalls nicht in Zusammenhang mit den Festivaltätigkeiten des Beschwerdeführers zu stehen scheinen. Abgesehen davon räumt er selbst ein, geschätzt rund CHF 40'000.00 bis CHF 45'000.00 stammten aus der «Parkplatztätigkeit».