6. 6.1 Konto F.________ bei der G.________ (Konto-Nr. F.________), lautend auf N.________ (Inhaber: Beschwerdeführer) Der Beschwerdeführer macht geltend, bei diesem Konto mit einem kumulierten Ertrag von rund CHF 295'000.00 handle es sich um Einnahmen aus seiner früheren Festivaltätigkeit. Einnahmen aus der Parkplatztätigkeit seien erst etwa seit März 2024 auf dieses Konto geflossen (geschätzt rund CHF 40'000.00 bis CHF 45'000.00), wobei es sich zu einem relevanten Teil um die «kleineren» und nicht unrechtmässigen Umtriebsentschädigungen in der Höhe von CHF 52.00 handle.