Parkgebühren generiert. Weiter könne aus dem geschilderten Sachverhalt abschliessend abgeleitet werden, die Parkierenden würden infolge einer Vorenthaltung von Tatsachen bewusst irregeführt. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau kam in seinem Urteil vom 24. Januar 2024 (PEN 23 188) im Zusammenhang mit einer Strafanzeige des Beschwerdeführers gegen eine Drittperson wegen Widerhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot zudem zum Schluss, dass sich dieses als von vorneherein nicht zulässig erweise, da es nicht dem Schutz des Besitzes diene.