Es ist denn auch nicht bestritten, dass sich die O.________ GmbH über diese Umtriebsentschädigungen finanziert (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 21. August 2024, Z. 652 ff.). Insofern scheint sie darauf angewiesen zu sein, dass die Leute die Parkgebühren nicht bezahlen. Eindrücklich ergibt sich das auch aus dem Kontoauszug (D.________) per 29. Februar 2024 (Ordner I [zwischenzeitlich eingegangene Akten] BJS 24 589; Faszikel Editions C.________). Sämtliche Gutschriften in diesem Monat in einem Gesamtbetrag von weit mehr als CHF 20'000.00 stammen aus Umtriebsentschädigungen.