4 und mit Strafanzeige und hohen Gebühren drohe (Einvernahme vom 21. August 2024, Z. 4 ff.). Konkret stelle die O.________ GmbH den «Parksündern» eine Rechnung zu, mittels welcher ihnen die Möglichkeit gewährt werde, nachträglich eine Umtriebsentschädigung von CHF 52.00 zu bezahlen (Z. 722). Erfolge innert Frist keine Zahlung, komme es zu einem zweiten Schreiben und die Forderung erhöhe sich auf CHF 415.00 bzw. CHF 280.00 bei fristgerechter Zahlung (Z. 749 f.).