_», welcher sich auf dem Grundstück U.________(Ort)-Gbbl. Nr. J.________ befindet und mit einem richterlichen Verbot versehen ist, wonach namentlich das unberechtigte Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück verboten sei (vgl. Einvernahme des Beschwerdeführers vom 21. August 2024, Z. 89 ff.). Dem Beschwerdeführer wird zusammengefasst vorgeworfen, dass er seit einigen Jahren im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung dieses Parkplatzes Drittpersonen, welche die Parkgebühren nicht bezahlt hätten, dazu nötige, ungerechtfertigte Forderungen zu begleichen,