__ zwecks Vornahme von zwei einmaligen Überweisungen teilweise aufgehoben, weshalb insofern ein aktuelles und praktisches Rechtsschutzinteresse weggefallen ist und die Beschwerde daher als gegenstandslos abzuschreiben ist, zumal nicht ersichtlich ist und auch nicht begründet wird, inwiefern ausnahmsweise von diesem Erfordernis abgesehen werden könnte (Urteil des Bundesgerichts 7B_336/2023 vom 3. Mai 2024 E. 1.3). 2.3 Nicht legitimiert sind im Weiteren bloss mittelbar betroffene Dritte (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 226 vom 1. Oktober 2024 E. 4.1 mit Verweis