2 der Vermögenswert von CHF 4'800.00 beschlagnahmt worden sei, und ihre Verfügung vom 24. September 2024, wonach die Sperre des Kontos bei der G.________ (Bank) und/oder H.________ (Bank) (F.________) zwecks Vornahme der einmaligen Überweisungen von CHF 3'716.20 an die L.________ AG sowie von CHF 1'252.45 an die Genossenschaft M.________ per sofort teilweise aufgehoben worden sei.