Zudem ordnete sie am 14. August 2024 eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten an. Gegen diese Verfügungen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.________, am 2. September 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte, die erfolgten Kontosperrungen seien aufzuheben. Weiter sei ihm der Zugriff ohne Einschränkung, eventuell in behördlich zu bestimmender Höhe, auf seine Konti F.________, I.________, D.________ sowie E.________ zu gestatten.